Keine automatische Verjährung von Urlaub
Mit zwei wichtigen Urteilen hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Frage entschieden, wann Resturlaub im laufenden Arbeitsverhältnis und im Fall langwieriger Erkrankung verfällt.Nach der gesetzlichen Regelung des § 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG muss Urlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werd