„DÜRFEN GESCHÄFTSGEHEIMNISSE JETZT GANZ LEGAL AM STAMMTISCH AUSGEPLAUDERT WERDEN?“
Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz birgt Zündstoff, der vielen Unternehmern noch gar nicht bewusst ist. Im Kern gilt künftig: Sorgt ein Unternehmen nicht für angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, hat es kein zu schützendes Know-how. Was bedeutet das in der Praxis? Und welcher dringende Handlungsbedarf besteht für die Wirtschaft?
REFERENTEN
Dr. Jan F. Reese
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mike Bogensee , LL.M. (London)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht