15.10.2019

EEP im Dialog vom 15.10.2019

„DÜRFEN GESCHÄFTSGEHEIMNISSE JETZT GANZ LEGAL AM STAMMTISCH AUSGEPLAUDERT WERDEN?“

Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz birgt Zündstoff, der vielen Unternehmern noch gar nicht bewusst ist. Im Kern gilt künftig: Sorgt ein Unternehmen nicht für angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, hat es kein zu schützendes Know-how. Was bedeutet das in der Praxis? Und welcher dringende Handlungsbedarf besteht für die Wirtschaft?

REFERENTEN
Dr. Jan F. Reese
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mike Bogensee , LL.M. (London)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht